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GQS Infobrief August 2022
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GQS Infobrief August 2022. Landwirtschaft Aussaat / Vorbereitung der Aussaat einer Winterkultur auf Brachflächen bzw. streifenförmigen Brachflächen ab 01.08. Ernte großkörniger Leguminosen - ÖVF bis 15.08. Abgabe QZ-Betriebsheft Kernobst Stichtag: 15.08. Weinbau Aussaat / Vorbereitung der Aussaat einer Winterkultur auf Brachflächen bzw. streifenförmigen Brachflächen ab 01.08. EU-Bestandsmeldung, Meldung der önologischen Verfahren und Meldung der Verwertung von Übermengen. Stichtag 07.08. Änderungen bei Cross Compliance – Tierkennzeichnung Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht. Von der Neuregelung sind die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen betroffen und sind ab sofort umzusetzen. Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben: · Künftig müssen die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. · Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. Auswirkungen auf Cross-Compliance/ Agrarförderung: Im Rahmen der Cross Compliance wird kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind weiterhin Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten führen dazu, dass Zahlungen gekürzt werden https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2022/220718-tiergesundheit.ht ml
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