GQS Termine für Februar 2026 | ||||||
Stand: 01/30/2026 | ||||||
Landwirtschaft
Weinbau
Neues Merkblatt zur Öko-Regelung (ÖR) 1a Das Merkblatt zur Öko-Regelung 1a wurde aktualisiert. In diesem wird besonders auf die Neuerungen ab 2026 für Weinbaubetriebe hingewiesen. https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Landwirtschaft/MerkblattOekoregelung1aab2026 Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen – 2-jährig Die Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche liegt vor, wenn mindestens in jedem zweiten Jahr vor dem 16.11. des jeweiligen Jahres, 1. der Aufwuchs gemäht und das Mähgut abgefahren wird, 2. der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt wird oder 3. eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchgeführt wird. Bei einer Dauerkultur ist mindestens in jedem zweiten Jahr auch eine Pflegemaßnahme an den Dauerkulturpflanzen durchzuführen. Umsetzung: Alle Stilllegungsflächen mit NC: · 591 (Ackerland aus der Erzeugung genommen), · 592 (Dauergrünland aus der Erzeugung genommen), · 593 (Dauerkulturen aus der Erzeugung genommen), · 844 (unbestockte Rebflächen), · 859 (Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch)), · 595 (Ackerbrache mit mehrjährigen Blühmischungen) müssen eine der oben genannten Punkte 1- 3 berücksichtigen, um die Mindesttätigkeit zu erfüllen. |
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