| GLÖZ 6: Auf Ackerflächen mit vorgeformten Dämmen kann eine vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres zugelassene Begrünung zwischen den Dämmen auf die 80 % Mindestbodenbedeckung angerechnet werden. |
| GLÖZ 6: Vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres Zulassen einer vorhandenen Begrünung zwischen den Reihen in Rebflächen oder Obstbaumkulturen. |
| Kein Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15.05. in der Zeit vom 01.11. bis zum Ablauf des 31.01..
Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01.11. bis 31.01. |
| GAP Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz: Nutzung als Mahd oder Beweidung bis zum 14.11. zulässig. |
| GAP Vertragsnaturschutz Acker – Mehrjährige Ackerbrache: Pflege muss bis spätestens 01.11. erfolgen. |
| GAP Vertragsnaturschutz Grünland für die Programme: Artenreiches Grünland, Mähwiesen und Weiden, sowie Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland: die Nutzung der Fläche ist bis 14.11. vorgeschrieben. Die Grünlandpflege ist ab dem 01.11. eines Jahres zulässig Ausbesserung der Grasnarbe nur umbruchlose Nutzung. |