GQS Termine für November 2025

Stand: 10/30/2025

Termine für November 2025
Landwirtschaft
GLÖZ 6: Auf Ackerflächen mit vorgeformten Dämmen kann eine vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres zugelassene Begrünung zwischen den Dämmen auf die 80 % Mindestbodenbedeckung angerechnet werden.
GLÖZ 6: Vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres Zulassen einer vorhandenen Begrünung zwischen den Reihen in Rebflächen oder Obstbaumkulturen.
Kein Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15.05. in der Zeit vom 01.11. bis zum Ablauf des 31.01..

Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01.11. bis 31.01.

GAP Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz: Nutzung als Mahd oder Beweidung bis zum 14.11. zulässig.
GAP Vertragsnaturschutz Acker – Mehrjährige Ackerbrache: Pflege muss bis spätestens 01.11. erfolgen.
GAP Vertragsnaturschutz Grünland für die Programme: Artenreiches Grünland, Mähwiesen und Weiden, sowie Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland: die Nutzung der Fläche ist bis 14.11. vorgeschrieben. Die Grünlandpflege ist ab dem 01.11. eines Jahres zulässig Ausbesserung der Grasnarbe nur umbruchlose Nutzung.

Weinbau
GLÖZ 6: Vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres Zulassen einer vorhandenen Begrünung zwischen den Reihen in Rebflächen oder Obstbaumkulturen
Meldung Flächen für Eisweinbereitung, Stichtag 15.11.
Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
https://www.lwk-rlp.de/weinbau/ernte/eiswein
Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01.11. bis 31.01. (s. Abschnitt Landwirtschaft).
GAP Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen: die Flächen durch Beweidung oder Mahd zu pflegen und dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs zu halten ist bis zum 14.11. möglich
GAP Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: Gehölzrückschnitt muss ab dem 01.11. bis 31.12. ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen. Nutzung der Fläche durch Beweidung oder Mahd bis zum 14.11. möglich.
Weitere Informationen zu aktuellen Regelungen bei GLÖZ 6 finden Sie unter folgendem Merkblatt:


Der Fachbereich AgrarUmwelt DLR RNH hat unter seinen Fachinformationen ein neues Merkblatt zur Behandlung von Wildlupinen veröffentlicht. Unter anderem werden Prävention- und Bekämpfungsmaßnahmen erörtert. Der Link dazu:

Ebenfalls unter diesem Link die Merkblätter Umgang mit Jakobskreuzkraut und Umgang mit Herbstzeitlose.


Auf den diesjährigen Agrarbildungstagen in Horhausen wird am Mittwoch den 19.11.2025 im Rahmen der Sachkundeveranstaltung auch GQS von Frau Finkenstaedt vorgestellt. Für diese Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen unter:



Auf der Landwirtschaftsmesse in Trier werden wir mit einem GQS-Infostand vertreten sein:


vorl_Merkblatt_GLÖZ_5.pdfvorl_Merkblatt_GLÖZ_5.pdf

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