Welche Anforderungen müssen Betreiber bei Umweltgutachten erfüllen?

Stand: 05/23/2013
In Betrieben mit Biogasanlagen haben die Umweltgutachter seit Inkrafttreten des EEG 2009 vielfältige Aufgaben.

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat daher Leitlinien mit den aktuellen Anforderungen an die Umweltgutachten zusammengestellt und veröffentlicht.

Der Leitfaden ist auch für die Betreiber einer Biogasanlage interessant, damit diese sich im Vorfeld eines Gutachtens über die geltenden Anforderungen informieren können. Die Gutachten sind u. a. erforderlich zum Erhalt der Bonuszahlungen laut EEG 2009 (z. B. Güllebonus, KWK - Bonus, usw.) und zum Nachweis der Einhaltung verschiedener Vorgaben des EEG 2012 und EEG 2017 (z. B. Vergütungsberechnung nach Einsatzstoffen, Maisobergrenze, Wärmenutzungspflicht, usw.).


Des Weiteren ist ein umfangreiches Gutachten erforderlich, wenn an der Direktvermarktung von Strom mit Beantragung der Flexibilitätsprämie teilgenommen werden soll. Diese Option steht bekanntlich allen Betreibern von Biogasanlagen seit dem 01.01.2012 grundsätzlich offen. Die technische Eignung der Anlage zur flexiblen Stromproduktion muss aber in einem Probebetrieb nachgewiesen und durch ein Gutachten bestätigt werden. Auch diese Anforderungen sind in den Leitlinien ausführlich beschrieben.

Hier geht es zur Leitlinie für die einheitliche Prüfung von EEG-Anlagen.


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