Hinweise für eine Standardbodenprobenahme

Stand: 07/14/2005
Autor: Dr. Karl Feuerhake, DLR Westerwald-Osteifel


Eine sachgerechte und sorgfältige Entnahme der Bodenproben ist für die Untersuchung von größter Wichtigkeit. Jede Probe muß in ihrer Zusammensetzung dem Durchschnitt der zu entnehmenden Fläche entsprechen.



Entnahme von Bodenproben
1. Probestecher für Ackerland und Grünland können am DLR in Montabaur oder an der Außenstelle in Mayen ausgeliehen werden.

2. Zeitpunkt der Probenahme

a) Günstig für Ackerland ist die Zeit nach der Ernte,
für Grünland günstig sind die Monate Dezember, Januar und Februar
b) Eine Probenahme ist während des ganzen Jahres möglich. Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, sollten die Proben immer zu gleichen Terminen und nach Möglichkeit bei vergleichbarem Bodenzustand gezogen werden.
3. Die Zahl der Proben richtet sich nach
a) Größe der Flächen
bei großen Flächen 1 Probe je maximal 5 ha

b) Bodenart
Sind auf der gleichen Fläche verschiedene Bodenarten - leichte und schwere Böden - zu finden, so ist von jeder Teilfläche je 1 Probe zu entnehmen.

c) Düngung
Von unterschiedlich gedüngten Flächen sollte getrennt je 1 Probe gezogen werden.
4. Zahl der Einstiche
Auf Ackerland 15-25, auf Grünland 30-40 Einstiche je Probe.
5. Probenahmetiefe
a) Auf Ackerland sollte bis auf krumentiefe bzw. Bearbeitungstiefe beprobt werden.
Soll auch der Untergrund untersucht werden, ist die Probe aus der Krume und dem Untergrund getrennt zu entnehmen.

b) Bei Grünland beträgt die Probennahmetiefe 10 cm.
6. Randstreifen der Schläge (ca. 5 m breit) sind ebenso von der Probenahme auszuschließen wie Vorgewende, Hungerstellen, Mietenplätze usw.
7. Von frisch gedüngten Acker- und Grünlandflächen sollte keine Probe entnommen werden.
Auf schmierigen Böden sollte ebenfalls keine Probe gezogen werden.
8. Probemenge
Zur Untersuchung sind etwa 200 g notwendig. Eventuell ausgeliehene Probebehälter müssen voll gefüllt werden.
9. Zeitraum
Eine Bodenuntersuchung auf der gleichen Fläche sollte alle 4 Jahre erfolgen. Die Düngeverordnung schreibt einen Zeitraum von 6 Jahren vor.Auf extensivem Dauergrünland muss alle 9 Jahre eine Probe gezogen werden.
10. Versandmaterial
Analysenantragsformulare können am DLR Westerwald-Osteifel (dlr-ww-oe@dlr.rlp.de) angefordert werden.
11. Probenahmeprotokoll und Analyseauftrag müssen vollständig ausgefüllt werden.
Wichtig:
a) Eintragung der Nummer des Pappkästchens oder Probebeutels
b) Genaue Schlag- oder Koppelbezeichnung
c) Angabe der Kulturart und der Bodenart
d) Genaue Anschrift des Auftraggebers


Bodenprobenahme.pdf

alfons.weinand@dlr.rlp.de