Transportpapier für Tiertransporte über 50 km

Stand: 06/30/2011
Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel



Zu den Begleitdokumenten, die beim Transport lebender Wirbeltiere mit einem wirtschaftlichen Hintergrund (Kauf, Verkauf der Tiere) von Landwirten mitgeführt werden müssen, zählt ab einer Entfernung von 50 km das

1. Viehtransport-Kontrollbuch, aus dem folgende Angaben hervorgehen müssen:
Herkunft /Eigentümer der Tiere;
Versandort;
vorgesehener Bestimmungsort;
Tag / Uhrzeit Beginns der Beförderung;
voraussichtliche Beförderungsdauer (ab wann wird das erste Tiere gefahren).
Das Transportpapier muss im Transportmittel mitgeführt werden (z.B. Handschuhfach).


Das beigefügte Dokument (als Word-Datei oder ausfüllbare pdf-Datei) kann heruntergeladen und als Vordruck für das Viehtransport-Kontrollbuch = Transportpapier benutzt werden.

Landwirte und andere Personen, die fremde oder eigene Tiere über eine Entfernung von mehr als 65 km transportieren wollen, benötigen zusätzlich folgende Dokumente:

2.Zulassung des Transportunternehmers (gilt 5 Jahre)

3. Befähigungsnachweis für Fahrer bzw. Betreuer

Diese beiden Dokumente kann man unter Vorlage des Abschlusszeugnisses sowie der Fahrzeugpapiere des Viehanhängers beim jeweiligen Veterinäramt beantragen.
Landwirte, die ihre Ausbildung vor Januar 2007 abgeschlossen haben, benötigen zur Erlangung des Befähigungsnachweises eine Schulung mit anschließender Prüfung.


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