Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft - Was muss der Landwirt tun?

Stand: 07/14/2005
Autor: Stefan Ernert, DLR Westerwald-Osteifel


Ab dem 01. Januar 2005 ist laut Artikel 18 der EU – Verordnung 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Die EU – Kommission hat der Agrar- und Ernährungswirtschaft empfohlen, ihre Eigenverantwortung in der Lebensmittelsicherheit und –qualität durch ein eigenes Qualitätssicherungssystem wahrzunehmen. Es muss bei Lebens- und Futtermitteln die Rückverfolgbarkeit auf jeder Ebene sicherstellen. Dazu gehören auch Produktion, Ernte, Transport, Ein- und Auslagerung im und auf landwirtschaftlichen Betrieben und, soweit der Landwirt diesen selbst durchführt, der Transport zur aufnehmenden Hand.
Im Rahmen der Produkthaftung dienen die Aufzeichnungen zur Absicherung gegenüber Ansprüchen Dritter. Daher dient z. B. das Führen einer Schlagkartei vorrangig dem betrieblichen Interesse, zudem werden auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Details verbergen für RückverfolgbarkeitRückverfolgbarkeit
Das bedeutet, dass Lebensmittelunternehmen in der Lage sein müssen, zu identifizieren, an wen sie Produkte geliefert haben oder von wem sie sie bezogen haben. Dies bedeutet für den Landwirt, dass er dokumentieren muss, welche Getreidepartie von welchem Acker stammt und an wen sie verkauft wurde. Weiterhin ist der Landwirt verpflichtet die Lieferscheinnummer/-nummern zu jedem Schlag z. B. in die Schlagkartei zu notieren.
Daher gilt:


Eine detaillierte Aufzeichnung über den Produktionsprozess und die Vermarktung stellen für den Landwirt eine gute Möglichkeit dar, sich gegenüber Ansprüchen Dritter abzusichern
Details verbergen für Dokumentation früh beginnenDokumentation früh beginnen
Grundsätzlich muss mit der Dokumentation zur Aussaat 2004 begonnen werden, da ein Teil der diesjährigen Ernte erst 2005 vermarktet wird. Es wird in Zukunft unerlässlich sein, diese Dokumentationen zu erfüllen, da Handel und Genossenschaften verstärkt Wert darauf legen.


Auch die nachgelagerten Stufen der weiteren Verarbeitung erwarten diesen Nachweis von der Landwirtschaft.
Die Dokumentation der Produktion dient also nicht allein der Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern wird vor allem als Instrument zur Absatzsicherung immer größere Bedeutung erlangen.
Details verbergen für TransportdokumentationTransportdokumentation
Diese Dokumentation gilt für den Transport von Rohstoffen und Erzeugnissen, wie z. B. Getreide, Ölsaaten, Futtermittel, usw..
Die Laderäume müssen für die Beförderung des Rohstoffs geeignet sein und vor der Beladung auf Sauberkeit überprüft werden. D. h. der Laderaum muss sauber, trocken und frei von Resten anderer Ladungen sein. Verunreinigungen und/oder Vermischungen mit anderen Produkten (z.B. Mineraldünger) auch während des Transports sind auszuschließen. Ein ausreichender Schutz gegen Fremdwasser und Verschmutzung (z.B. Vogelkot) muss bei den Transporten gegeben sein.
Details verbergen für LagerdokumentationLagerdokumentation
Diese ist zu verwenden bei einer Hoflagerung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Zu erfassen sind: vorheriger Lagerinhalt, Produktherkunft, gelagerte Mengen und Sorten, Lagerreinigung, Lagerschutz vor und nach der Einlagerung, Belüftung und Lagerüberwachung. Ebenfalls ist die Auslagerung in Verbindung mit der Transportdokumentation (Lieferscheine) zu erfassen.
Details verbergen für SchlagdokumentationSchlagdokumentation
Alle für einen Schlag wichtige Informationen müssen hier erfasst werden (siehe beigefügtes Muster). Die Betriebs- und Schlagnummern sollten zur eindeutigen Identifikation der Schläge mit dem Flächen- und Nutzungsnachweis des Flächenantrages übereinstimmen. Sie ist verwendbar für alle Ackerkulturen.
Die Angabe zum Verbleib der Ware nach der Ernte stellt die Verbindung zur Lager- bzw. Transportdokumentation her.
Details verbergen für Verwendung der DokumentationsunterlagenVerwendung der Dokumentationsunterlagen
Die ausgefüllten Unterlagen sind Eigentum des Landwirte und verbleiben grundsätzlich auf seinem Betrieb. Der Landwirt kann die Unterlagen bei Bedarf als Belege für die ordnungsgemäße Erzeugung seiner Produkte sowie als Nachweis bei bestimmten Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Wasserschutzgebiete) verwenden.



Verschiedene Vorlagen finden Sie im GQS-RLP Systemordner s. www.GQS.rlp.de

Merkblatt-Dokumentation.pdfFormular Schlagdokumentation.pdfLagerdokument.pdf

Peter.Weisser@dlr.rlp.de     www.DLR-Westerwald-Osteifel.rlp.de