Esingen-Helfant [71007]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den
Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Konz, der Gemeinden Perl und Mettlach
sowie im Trierischen Volksfreund.


Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Esingen-Helfant
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Esingen-Helfant

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Esingen-Helfant durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft
ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Palzem zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 30.08.2021

DLR Mosel

Im Auftrag

gez. Simon Liefgen (Siegel)
letzte Aktualisierung: 09/02/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Verbesserung der Agrarstruktur
(Verbesserung der Grundstückszuschnitte, Regulierung ungünstiger Grenzverhältnisse,Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastuktur)
Verwirklichung der Ziele der Entwicklungsziele der Dorferneuerung und Dorfentwicklung
(Bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen in der Ortslage, Neuordnung der Rechtsverhältnisse, Flächenbereitstellung für gemeindliche Entwicklungen, Umsetzung eines Bebauungsplanes)
Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Hilfestellungen bei der Umsetzung forstwirtschaftlicher und wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen
(Ausweisung von Uferrandstreifen an den Gewässern Helterbach und Spirzinger Bach, Schaffung von Retentionsräumen, Vermeidung weiterer Erosionen)
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/29/2002
Anordnungsbeschluss 12/28/2005
Wahl des Vorstandes der TG 09/19/2006
Feststellung der Wertermittlung 06/15/2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/23/2008
Planwunschtermin 07/08/2009
Allgemeiner Besitzübergang 07/05/2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 05/06/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/27/2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/29/2016
Schlussfeststellung 08/30/2021
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2005
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 26.03.2007
Aufhebung der Meldepflicht
2. Änderungsbeschluss vom 18.02.2009
Ladung zum Anhörungstermin und Erläuterungstermin zur Wertermittlung
3. Änderungsbeschluss vom 18.06.2010
Vorläufige Besitzeinweisung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
4. Änderungsbeschluss vom 27.02.2012
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
Änderung der Wertermittlung
Nachtrag I
Aktion mehr Grün durch Flurbereinigung
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II
geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Nachtrag II.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß
§ 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 21.02.2014)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 06.07.2016)
Vergabe Massegrundstücke

- Bewerbungsvordruck

- Zuteilungsbedingungen

(eingestellt am 29.09.2016)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 02.09.2021)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
Karte zur Planvorlage
Karte zum Nachtrag 1
Karte zum Nachtrag 2
Karte zur Masselandvergabe
(neu eingestellt am 29.09.2016)

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Franz-Josef Reuter
Anschrift:
Brückenstraße 8, 54439 Palzem
Telefon:
06583 / 773
Email:
sonstige Mitglieder:
Kohl Martin,
Ollinger Werner,
Haubrich Berthold,
Koster Peter,
Weber Andreas,
Rausch Peter,
Weber Frank,
Strupp Peter,
Kiefer Matthias,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Mock, Johannes
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
946 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
476
Kosten:
750.500,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Esingen-Helfant eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 85 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Kirf, Merzkirchen, Palzem, Wincheringen
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung