Rinnthal [41049]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorläufige Anordnung

Mit Stichtag [02.01.2023] wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen betroffen sind, zum Zweck des Ausbaues der Anlagen Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 12/16/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Mit Ausnahme der relativ schmalen Bachtäler sind die Waldflächen und die ortsrandnahen Offenlandbereiche hängig bis steil.

Aufgrund der ungünstigen Topographie und der mäßigen Ertragsfähigkeit sind ca. 90% des Planungsgebietes bewaldet. Die Flächen befinden sich überwiegend im Privatbesitz. Auf Grund der Hängigkeit, Kleinparzellierung und mangelnder Erschließung ist in großen Teilgebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung äußerst schwierig, die Bekämpfung von Schadinsekten ist aus den o.g. Gründen nur unter erhöhtem Aufwand möglich.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Entsprechend der nur mangelhaft vorhandenen Erschließung soll nach Vorgaben der Landesforstverwaltung das vorhandene Wegenetz optimiert und ergänzt werden.
Durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll der vorhandenen Grundstückszersplitterung entgegengewirkt und damit eine sinnvolle forstliche Nutzung ermöglicht werden.

Nur so können der Einsatz neuzeitlicher Technik und Wirtschaftsweisen ermöglicht und damit die Produktions- und Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden. Die geplanten Maßnahmen bilden gleichzeitig die Grundlage für den geplanten gemeinschaftlichen Holzeinschlag und die Holzvermarktung.

Die Bewirtschaftung der ortsnahen Grünlandbereiche soll durch die Bodenordnung gesichert und wenn möglich noch erweitert werden. Dabei sind Bereiche, die durch Nutzungsaufgabe verbuscht bzw. bewaldet sind, wieder freizustellen. Neben der Nutzungsmöglichkeit für z.B. Weidetiere ergeben sich hieraus Vorteile für das Landschaftsbild und den Arten- und Biotopschutz.

Die landespflegerischen Entwicklungsziele innerhalb des geplanten Bodenordnungsverfahrens orientieren sich weitgehend an den Zielaussagen der vorgenannten landespflegerischen Planungen:

- Erhalt und Entwicklung von Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte.
- Offenhaltung der Grünlandflächen.
- Erhaltung und Pflege der Streuobstwiesen.
- Erhalt und Sicherung der Felsen, Altholzbestände und Laubwälder.
- Verbesserung der Grundstückserschließung, um Pflegemaßnahmen zu ermöglichen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/24/2006
Anordnungsbeschluss 12/11/2006
Wahl des Vorstandes der TG 03/27/2007
Feststellung der Wertermittlung 05/15/2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05/25/2022
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Vorläufige Anordnung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 16.12.2022

Archiv

    Anordnungsbeschluss
    Öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2006
einleit_beschluss061112.pdf
    Bekanntgabe der Wertmittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 28.01.2014
    Feststellung der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 14.05.2014
    Änderungsbeschluss
    Öffentliche Bekanntmachung vom 03.07.2020
    Änderungsbeschluss
    Öffentliche Bekanntmachung vom 01.12.2020
    Bestandskraft der Planfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 04.08.2022
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Karlheinz Bosch
Anschrift:
Sportplatzstraße 21, 76857 Rinnthal
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Anton, Peter
Hertel, Heinz
Matz, Dieter
Daußmann, Gerd
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hoyer, Hans-Joachim
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleitung Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
207 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
331
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Rinnthal
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung