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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Alflen [31036]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Mayen
 
 
Nachtrag V zum Flurbereinigungsplan wird bekanntgegeben.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Regelungen des Flurbereinigungsverfahrens zusammen. Im Verfahren Alflen wurde er am 30. März 2010 bekannt gegeben. Zur Vergabe des Masselandes, zur Erledigung von Anträgen der Beteiligten oder zur Wahrung von Änderungen im Grundbuch wurde nunmehr der Nachtrag V zum Flurbereinigungsplan aufgestellt. Dieser wird am 24.06.2014 bekanntgegeben. Jedem von dem Nachtrag betroffenen Beteiligten wurde eine Ladung zu diesem Termin sowie ein Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt.
Weitere Informationen sowie die genauen Termine zur Bekanntgabe des Nachtrags zum Flurbereinigungsplanes können den pdf-Dateien unter Punkt 4. entnommen werden. Weiterhin ist die aktuelle Karte unter Punkt 5. eingestellt und kann dort eingesehen werden
 
letzte Aktualisierung: 06/24/2014
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Alflen umfasst die gesamte Gemarkung Alflen mit Ausnahme der Ortslage und einiger zusammenhängender Waldflächen.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Alflen hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der EG-Agrarreform herbeizuführen.

Der schnell fortschreitende Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Zunahme der umweltschonenden extensiven Bewirtschaftungsweisen erfordert eine bessere und größere Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Im Flurbereinigungsverfahren Alflen sollen deshalb die zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Parzellen der wirtschaftenden Betriebe großzügig zusammengelegt und zweckmäßige Grundstücke geformt werden. In gleicher Weise werden auch die Flächen der nicht mehr selbst wirtschaftenden Betriebe neu geordnet und diesen die Möglichkeit eröffnet, ihre zusammengelegten Grundstücke an die künftig noch wirtschaftenden Betriebe langfristig zu verpachten.
Die bessere Flächenausstattung der Betriebe als Ergebnis der Flurbereinigung bildet bei gleichzeitiger Nutzung der Extensivierungsmöglichkeiten die Grundlage für eine sinnvolle Umsetzung der Agrarförderprogramme des Landes, insbesondere des Landtausch- und Pachtförderprogrammes und des Programmes zur umweltschonenden Landbewirtschaftung.

Ein ausreichendes landwirtschaftliches Wegenetz ist größtenteils vorhanden. Es kann durch Einziehung von zukünftig nicht mehr benötigten Wegen und durch kleinere Ausbaumaßnahmen auf seine zukünftigen Anforderungen hin ausgerichtet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind, mit Ausnahme von kleineren, zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Wegenetzes erforderlichen Maßnahmen, nicht notwendig.

Die Flurbereinigung kann darüber hinaus die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen, um die Einbindung des Dorfes in die Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Flurbereinigungsbeschluss

Flurber_Beschluss.pdf

Änderungsbeschluss

Aenderung Flurb_Beschl.pdf

Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung

Bekanntg_Wertermittlung.pdf

Vorläufige Besitzeinweisung

vorl. besitzeinweisung.pdf

Überleitungsbestimmungen

ueberl-bestimmungen.pdf

Ladung Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

ladung planvorlage.pdf

Ladung Bekanntgabe Nachtrag 1


Ladung Bekanntgabe Nachtrag 2


Ladung Bekanntgabe Nachtrag 3


Ladung Bekanntgabe Nachtrag 4


Ladung Bekanntgabe Nachtrag 5

 
5. Karten
 
Hinweis: Bitte die Karten in einem neuen Fenster öffnen!

Wertermittlungsklassen
wertermittlungsklassen.pdf
Legende Wertermittlung_Nutzungsarten.pdf
Nutzungsarten
nutzungsarten.pdf
Legende Wertermittlung_Nutzungsarten.pdf
Zuteilungskarte (Stand Nachtrag 3)
Zuteilungskarte (Stand Nachtrag 4)
Zuteilungskarte (Stand Nachtrag 5)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Johannes Heinzen
Anschrift:
Kapellenstraße 5, 56828 Alflen
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Erwin Theobald, Litzbachhof 1, 56828 Alflen
Karl Heinz Nass, Langenfelder Hof, 56828 Alflen
Manfred Lenerz, Peterskaul 2, 56828 Alflen
Guido Bungart, Moselweg 32, 56828 Alflen
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56727 Mayen, Bannerberg 4
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Platen, Christoph
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Muders, Werner
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
669.30 ha
Anzahl der Beteiligten:
313
Kosten:
576.500,00 Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Alflen, Auderath, Büchel, Gevenich, Schmitt
 
 
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