Mit Wirkung vom 09.11.2021 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke. (s. Bekanntmachungen)