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Stand: 06/13/2025 |
Honige aus folgenden Bundesländern können für Untersuchungen eingesendet werden: RLP, NRW, SL Anforderung an die Honigprobe: Hinweis: Bitte keine schleuderfrischen Honige einsenden, eine sensorische Bewertung ist nur eingeschränkt möglich. Bitte ausschließlich saubere Honiggläser verwenden! Es ist eine Honigmindestmenge von mindestens 250g erforderlich. Wird der Honig mit Verkaufsetikett (Neutralglas) bzw. als DIB-Glas mit Gewährverschluss eingereicht, fließt dies im Prüfbericht mit in die Bewertung ein. Die Abgabe des Honigs als Probe erfordert eine eindeutige Beschriftung (Name, Anschrift) des Probengefäßes. Nach erfolgter Analyse erhalten Sie auf dem Postweg einen Prüfbericht mit beiliegender Rechnung. Unter folgenden Link sind die Probenbegleitscheine zu finden: |
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