Weiler [31130]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz

1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der nachfolgend genannten gemeinschaftlichen Anlagen betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 15.08.2026 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.
2. Es handelt sich um folgende in dem gemäß § 41 Abs. 3 (4) FlurbG am 28.03.2024 festgestellten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan enthaltenen Wege, Gewässer, Bodenlagerflächen und landespflegerische Anlagen:
Wege: Nr. 111, 112, 113, 123, 143, 147, 148, 154, 155
Sickerbecken: Nr. 401 und 402.
Der genaue Verlauf der Wege und Gewässer, die landespflegerischen Anlagen und Bodenlagerflächen, für deren Ausbau die infrage kommenden Grundstücke ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden, sind in der Karte, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anordnung ist, in rot dargestellt.
3. Die Teilnehmergemeinschaft Weiler wird zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
4. Folgende Flurstücke sind von dieser vorläufigen Anordnung betroffen:

Gemarkung Weiler
Flur 2 Nrn. 1, 43, 44, 45, 49, 65
Flur 3 Nrn. 21, 22
Flur 7 Nrn. 19, 20 Flur 10 Nr. 4
Flur 11 Nr. 17, 19, 20, 41, 43 Flur 12 Nr. 40
Flur 17 Nrn. 42 bis 63, 65, 90.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Öffentlichen Bekanntmachung auf dieser Seite unter Punkt 4, "Bekanntmachungen"; (Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz" (Vorl_Anordnung_gemäß_§36_FlurbG.pdf) und unter Punkt 5, "Karten" (Vorläufige_Anordnung_dina1.pdf).
letzte Aktualisierung: 08/17/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Weiler ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe herbei zu führen. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur dient das Verfahren auch der Umsetzung von Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes. Die vorliegenden unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücke und die vielfach zu kurzen Furchenlängen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes. Durch die Zusammenlegung der Grundstücke und die Verbesserung des Wegenetzes sollen die Wirtschaftsstücke (inkl. Berücksichtigung von Pachtflächen) optimiert werden. Gleichzeitig sind zweckmäßig geformte Grundstücke zu schaffen.

Soweit im Einzelfall Waldflächen zusammengelegt werden können, ist eine Umsetzung im Flurbereinigungsverfahren möglich. Auch eine Änderung der Erschließungswege im Waldbereich oder deren Ausbau ist durchführbar.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 12/02/2013
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/28/2024
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aktuelle Bekanntmachungen
Einleitung der Flurbereinigung
Wertermittlung
Vorl_Anordnung_gemäß_§36_FlurbG.pdf
 
5. Kartenoben
 
Karte Wertermittlung
Grünland nach § 15 LNatSchG
Anhang02_15er.pdf
Übersichtskarte
Unterlagen zum Termin §41 FlurbG
Niederschrift zum Termin nach §41 FlurbG
Niederschrift §41FlurbG.pdfNiederschrift §41FlurbG.pdf

Vorläufige_Anordnung_dina1.pdf
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Otto Schneiders
Anschrift:
Im Backesgarten 21, 56825 Weiler
Telefon:
Email:
ottoschneiders@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Ernst Ersfeld,Stefan Jakobs,Angelika Hammes,Christoph Mohr
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Haack, Astrid
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Krayer, Michael
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleitung Landespflege:
Winkler, Katharina
Sachgebietsleitung Bau:
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
427 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
321
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Gevenich, Lutzerath, Urschmitt, Weiler
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl





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