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GQS Termine November 2026
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GQS Termine für November 2026. Landwirtschaft GLÖZ 6: Auf Ackerflächen mit vorgeformten Dämmen kann eine vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres zugelassene Begrünung zwischen den Dämmen auf die 80 % Mindestbodenbedeckung angerechnet werden. GLÖZ 6: Vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres Zulassen einer vorhandenen Begrünung zwischen den Reihen in Rebflächen oder Obstbaumkulturen. Kein Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15.05. in der Zeit vom 01.11. bis zum Ablauf des 31.01. Landwirtschaftliche Mindesttätigkeit: Aus der Erzeugung entnommene Nutzflächen müssen zur Erhaltung der Direktzahlungen mindestens in jedem zweiten Jahr bis zum 15.11. gepflegt werden. Zulässig sind Mähen mit Abfuhr des Mähgutes, Zerkleinern und ganzflächiges Verteilen des Aufwuchses oder eine Aussaat zur Begrünung. Für Dauerkulturen gilt die Pflege ebenfalls mindestens in jedem zweiten Jahr bis zum 15.11. Für Flächen, bei denen die Satellitenbildauswertung bislang kein eindeutiges Ergebnis zur Mindesttätigkeit geliefert hat, haben Antragsteller (bzw. zugewiesene Dienstleister) in der LEA-Foto-App eine entsprechende Aufgabe zur Dokumentation der Mindesttätigkeit auf Brachen erhalten. Diese Aufgabe ist verpflichtend zu bearbeiten. Die Mindesttätigkeit muss bis zum 15.11. erfolgt sein; zum Einreichen der Aufgabe ist bis zum 18.11. Zeit. Wird die Aufgabe nicht eingereicht, wird die Fläche so bewertet, als sei in diesem Jahr keine Mindesttätigkeit erfolgt. Hinweis: Da Push-Benachrichtigungen in der App vereinzelt nicht zugestellt werden, empfehlen wir, im Menü oben rechts die Funktion „Daten aktualisieren“ auszuführen. So stellen Sie sicher, dass alle neuen Aufgaben heruntergeladen werden – sofern für Ihren Betrieb entsprechende Aufgaben vorliegen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Bearbeitung der Fotoaufgabe aus der LEA-Info Mail vom 02.10.2026 – insbesondere dann, wenn aufgrund des zweijährlichen Rhythmus in diesem Jahr keine Mindesttätigkeit durchgeführt wird. Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz: Nutzung als Mahd oder Beweidung bis zum 14.11. zulässig. Vertragsnaturschutz Acker – Mehrjährige Ackerbrache: Pflege muss bis spätestens 01.11. erfolgen. Vertragsnaturschutz Grünland für die Programme: „Artenreiches Grünland“, „Mähwiesen und Weiden“, sowie „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“: die Nutzung der Fläche ist bis 14.11. vorgeschrieben. Die Grünlandpflege ist ab dem 01.11. eines Jahres zulässig Ausbesserung der Grasnarbe nur umbruchlose Nutzung. GLÖZ 5 Erosionsschutz: Ab 01.12.gelten auf K-Wasser-1- und K-Wasser-2-Flächen Einschränkungen beim Pflügen. Ausnahmen siehe Merkblatt zu GLÖZ 5. https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Konditionalitaet/GL OeZ5Landesverordnung Ab 01.12. Aufbringverbot für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost. Die gesonderten Sperrfristen für phosphathaltige Düngemittel, einschließlich Trester, sind zu beachten. Weinbau GLÖZ 6: Vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres Zulassen einer vorhandenen Begrünung zwischen den Reihen in Rebflächen oder Obstbaumkulturen Meldung Flächen für Eisweinbereitung, Stichtag 15.11.Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer. https://www.lwk-rlp.de/weinbau/ernte/eiswein Rodungsprämie Weinbau: Voraussichtlich ab 9.11. bis 30.11. können über das Wein InformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronische Anträge auf Förderung der dauerhaften Rodung produktiver Rebflächen gestellt werden. Der genaue Antragsbeginn ist den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen. https://wip.lwk-rlp.de/ Freistellungspflege in Weinbergslagen: die Flächen durch Beweidung oder Mahd zu pflegen und dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs zu halten ist bis zum 14.11. möglich. Abweichende Regelungen im Bewirtschaftungsvertrag sind zu beachten. Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: Gehölzrückschnitt muss ab dem 01.11. bis 31.12. ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen. Nutzung der Fläche durch Beweidung oder Mahd bis zum 14.11. möglich. Ab 01.12. Aufbringverbot für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost. Die gesonderten Sperrfristen für phosphathaltige Düngemittel, einschließlich Trester, sind zu beachten. Aflatoxine in Pressschnitzelsilagen Aufgrund der diesjährigen Witterung kommen vermehrt Aflatoxinbelastungen bei Zuckerrüben-Pressschnitzeln vor, die den QM-Milch Grenzwert für Einzelfuttermittel überschreiten und darum im QM-System nicht mehr für die Fütterung an Milchrinder geeignet sind. Vor diesem Hintergrund hat das DLR Westpfalz Informationen für Landwirte zusammengestellt (siehe Anlage). GQS RLP PC-Version aktualisiert Die neue Version 2026/27 des GQS-Hof-Check-PC-Programms steht ab sofort zum Download bereit. https://www.gqs.rlp.de/GQS/GQS-RLP-PC-Version WhatsApp-Kanal „GAP kompakt RLP“: Abonnieren Sie den Kanal und erhalten Sie aktuelle Informationen zu Fristen, Neuerungen, Erinnerungen und wichtigen Hinweisen rund um die GAP in Rheinland-Pfalz – schnell, kostenlos, kompakt und praxisnah. Ihre Telefonnummer bleibt für andere Abonnenten unsichtbar. http://whatsapp.com/channel/0029VbCzweG0gcfQtXezNB07 Legende: Grau hinterlegte Termine weisen auf Fristen hin, die am 1. des Folgemonats enden und daher bereits vorab angekündigt werden.
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